SACHENRECHT

Wer ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land kauft, hat bei einem Notar einen Vertrag erstellen zu lassen. Der Notar steht den Parteien vor und nach dem Abschluss des Kaufvertrages als unabhängiger Berater zur Verfügung.
Was beinhaltet dieser Vertrag? Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Wir beraten Sie gerne und veranlassen für Sie die nötigen Grundbucheinträge.
 
Im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks oder einem Umbau einer Liegenschaft muss auch die Frage der Finanzierung geklärt werden. Erfolgt die Finanzierung durch eine Bank (Hypothek), will sie ihre Forderung sicherstellen lassen. Zu diesem Zweck wird ein Schuldbrief errichtet, das Grundstück damit verpfändet und das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen. Wir errichten für Sie den erforderlichen Grundpfandvertrag und beraten Sie im Hinblick auf die sich stellenden Fragen.
 
Ist ein Grundstück mit einem Recht zugunsten eines Dritten oder eines anderen Grundstücks belastet, sprechen wir von Dienstbarkeit. Diese Dienstbarkeiten geben den Begünstigten das Recht, das belastete Grundstück im vertraglich vereinbarten Umfang zu gebrauchen oder zu nutzen. Dienstbarkeiten sind beispielsweise Wohnrechte, Nutzniessungsrechte und Wegrechte. Die Errichtung von Dienstbarkeiten bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. 
 
Schliesslich gehören auch die Begründung von Stockwerkeigentum mit der Errichtung sämtlicher Reglemente und Nutzungs- und Verwaltungsordnungen zu unseren Hauptaufgaben.